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   BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66   

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BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66 (https://dejure.org/1966,5251)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1966 - 5 StR 342/66 (https://dejure.org/1966,5251)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 (https://dejure.org/1966,5251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Folgen der Einsetzung eines Hilfsschöffen als Hauptgeschworenen - Rechtliche Bedeutung einer Streichung in der Hilfsschöffenliste und einer Aufnahme in die Hauptschöffenliste

  • junsv.nl

    Erschiessung eines jüdischen Gymnasialprofessors, der von einem Stadtausgang verspätet ins ZAL Luzk zurückgekehrt war

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 89/54

    Hilfsgeschworener nach Wegfall eines Hauptgeschworenen - Rüge nicht

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66
    An seine Stelle tritt als Hauptschöffe mit allen Rechten und Pflichten des gestrichenen Hauptschöffen der zur Zeit der Streichung an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehende Hilfsschöffe, der nunmehr an Stelle des gestrichenen Hauptschöffen in die Hauptschöffenliste einzutragen ist" (BGHSt 10, 252, 253 [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57] im Anschluß an BGHSt 6, 117 und RGSt 65, 319).
  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66
    An seine Stelle tritt als Hauptschöffe mit allen Rechten und Pflichten des gestrichenen Hauptschöffen der zur Zeit der Streichung an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehende Hilfsschöffe, der nunmehr an Stelle des gestrichenen Hauptschöffen in die Hauptschöffenliste einzutragen ist" (BGHSt 10, 252, 253 [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57] im Anschluß an BGHSt 6, 117 und RGSt 65, 319).
  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66
    An seine Stelle tritt als Hauptschöffe mit allen Rechten und Pflichten des gestrichenen Hauptschöffen der zur Zeit der Streichung an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehende Hilfsschöffe, der nunmehr an Stelle des gestrichenen Hauptschöffen in die Hauptschöffenliste einzutragen ist" (BGHSt 10, 252, 253 [BGH 08.05.1957 - 2 StR 174/57] im Anschluß an BGHSt 6, 117 und RGSt 65, 319).
  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Die Ersetzung tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Wegfall des Hauptschöffen feststeht (RGSt 65, 319, 321; BGHSt 22, 289, 291; BGH, Urteile vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 -).

    Diesen Entscheidungen stehen aber andere gegenüber, die als maßgeblich den Zeitpunkt des Beschlusses, daß der Hauptschöffe in der Schöffenliste zu streichen sei, oder den Zeitpunkt der tatsächlichen Streichung ansehen (BGHSt 10, 252, 253; BGH, Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vgl. auch BGHSt 25, 66, 69 und OLG Celle MDR 1972, 261).

    Der Senat neigt (in Übereinstimmung mit BGH, Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -) der Auffassung zu, daß - jedenfalls bei Ungeeignetheit eines Hauptschöffen (§§ 33, 34 GVG) - der Zeitpunkt des Erlasses des die mangelnde Eignung feststellenden Beschlusses maßgeblich ist.

  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Andererseits ist wiederholt die Auffassung vertreten worden, daß für die Ersetzung des dauernd verhinderten Hauptgeschworenen der Zeitpunkt seiner Streichung in der Hauptgeschworenenliste maßgeblich sei (vgl. BGHSt 10, 252, 253; BGH Urt. vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - und vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - Kleinknecht a.a.O. § 52 Anm. 1).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 503/77

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts - Ersetzung des

    Aufgrund des Ergebnisses einer erneuten Prüfung der Rechtsfrage schließt er sich der Auffassung des 1. Strafsenats (Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) und des 5. Strafsenats (Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -) an, daß es auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG ergangenen Beschlusses ankommt.

    Dem bereits genannten Urteil vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - lag sie trotz einiger Wendungen, die im Sinne dieser Auffassung gedeutet werden könnten, nicht zugrunde.

  • BGH, 21.11.1975 - 2 StR 304/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung

    Es kann dahingestellt bleiben, welcher der für die Ersetzung eines dauernd wegfallenden Hauptschöffen entscheidende Zeitpunkt ist, ob auf den Eingang des Antrags des bisherigen Hauptschöffen (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - mitgeteilt bei Herlan GA 1959, 338; ferner Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder auf den Zeitpunkt des Streichungsbeschlusses oder den der tatsächlichen Streichung in der Schöffenliste (zu den beiden letzteren Meinungen vgl. BGHSt 10, 252 f; BGH, Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - sowie vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) abzustellen ist.

    Geht man von der ersten Auffassung aus, so trat am 28. November 1972, dem Tag des Eingangs der Schreiben der Hauptschöffin K. und des Hilfsschöffen H. kraft Gesetzes (BGHSt 22, 289, 291; ferner BGH, Urteile vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - und vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) entweder zuerst dieser und danach der Hilfsschöffe Bremen oder dieser unmittelbar an die Stelle der Hauptschöffin K., je nachdem welches der beiden Schreiben zuerst beim Landgericht eingetroffen ist.

  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Daß diese Antwort unscharf ist, wenn das Kriterium des "Eingangs" nicht mit einer bestimmten Eingangsstelle in Verbindung gebracht wird, weil vor dem Eingang bei einer solchen Stelle die Gefahr gezielter Einflußnahme auf die Besetzung der Schöffenbank "praktisch nicht besteht" (BGH MDR 1979, 417), kann hier ebenso außer Betracht bleiben, wie die (in BGH MDR a.a.O. angedeutete) Möglichkeit einer Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Anerkennung des Zeitpunkts der richterlichen Entscheidung nach §§ 54, 77 Abs. 3 Satz 3 GVG-als des für den Stand der Hilfsschöffenliste ausschlaggebenden Moments, entsprechend der bei dauerndem Wegfall eines Hauptschöffen vertretenen Rechtsauffassung (BGH, Urteile vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -, 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 - und vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher

    Soweit es sich um den dauernden Wegfall eines Hauptschöffen handelt (§§ 32 ff, 52 f, 77 Abs. 3 Satz 2 GVG), hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - bei Herlan GA 1959, 336, 338) im Anschluß an Entscheidungen anderer Strafsenate (Urteile vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - und 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 ) im Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 503/77 - angenommen, daß es für die Heranziehung des Hilfsschöffen nicht auf den Eingang des Entbindungsantrags des Hauptschöffen beim Landgericht ankomme, sondern auf den Zeitpunkt des nach § 52 GVG erlassenen Beschlusses der Strafkammer.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung

    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob der Zeitpunkt des Eingangs der Verhinderungsanzeige beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 -) oder derjenige der Streichung des verhinderten Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste maßgeblich ist (BGHSt 10, 252, 253; BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - und vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 -).
  • BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67

    Befreiung eines Hauptgeschworenen - Heranziehung eines Ergänzungsgeschworenen -

    Ihr Hinweis auf die dafür angeführte Entscheidung BGH 5 StR 342/66 vom 13. September 1966 geht fehl.
  • BGH, 20.03.1973 - 5 StR 43/73

    Anforderungen an die Mitwirkung von Schöffen an einer Gerichtsentscheidung

    Nach § 192 Abs. 2 und 3 GVG war der zunächst als Ergänzungsschöffe geladene Hilfsschöffe S. - und daher nicht der Hilfsschöffe H. - mit dem zeitweiligen Wegfall des Hauptschöffen Sc. zum Schöffen berufen, gleichgültig, ob dieser Fall erst nach, oder wie hier, schon vor Beginn der Hauptverhandlung eintrat (BGHSt 18, 349, 351 BGH v. 17.2.1965 - 2 StR 616/64 -, S. 5; v. 10.10.1967 - 5 StR 399/67 -, S. 6; ferner: BGH v. 15.9.1966 - 5 StR 342/66 -).".
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